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Eine wichtige Prüfung für Nutzfahrzeuge ist die alle zwei Jahre durchzuführende Tachoprüfung oder Fahrtenschreiberprüfung nach § 57 b/d StVZO.

Ob analog oder digital – als zertifizierte Vertragswerkstatt überprüfen wir Ihren Fahrtenschreiber, stellen ihn wieder richtig ein und erstellen die dazugehörige Prüfbescheinigung.

Wir übernehmen fachgerecht, unkompliziert und schnell die zweijährige Überprüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers.

Nach jedem Einbau und jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage sowie nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl stehen wir Ihnen für individuelle Termine zur Verfügung.

 

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